Existenzgründer/innen und  Kleinunternehmen können bis 5 Jahre nach
        Gründung einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau für ein 
Coaching zu den Beratungskosten erhalten in Höhe von
- 75 % in den neuen Bundesländern
- 50 % in den alten Bundesländern
Für  Existenzgründer/innen, die ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit  gegründet
        haben, kann ein Zuschuss der Kreditanstalt für  Wiederaufbau für Beratungs- und
        Coachingleistungen in Höhe von 90%  zu den Beratungskosten beantragt werden.
Existenzgründer und bestehende Unternehmen können einen Zuschuss
        in Höhe von 
- 75 % in den neuen Bundesländern
- 50 % in den alten Bundesländern
der Beratungskosten für eine Unternehmensberatung beim Bundesamt für  Wirtschaft
 
      und Ausfuhrkontrollen beantragen. 
Für Existenzgründer/innen aus der Kreativwirtschaft mit Firmensitz in  Berlin besteht eine 
      Förderung durch das Kreativ Coaching Center.
Existenzgründer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit ein eigenes Unternehmen
        gründen, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung 
        in der Zeit nach der Existenzgründung finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur
        für Arbeit oder der ARGE in Form des Gründungszuschusses oder
        Einstiegsgeldes nach dem SGB II beantragen.
Wir informieren Sie gerne in  einem kostenlosen Vorgespräch.
Rufen Sie uns an: 0331 / 613783 oder senden Sie uns eine E-Mail.
 
  
  
