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Existenzgründer/innen und Kleinunternehmen können bis 5 Jahre nach
Gründung einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau für ein
Coaching zu den Beratungskosten erhalten in Höhe von

  • 75 % in den neuen Bundesländern
  • 50 % in den alten Bundesländern

Für Existenzgründer/innen, die ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit gegründet
haben, kann ein Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Beratungs- und
Coachingleistungen in Höhe von 90% zu den Beratungskosten beantragt werden.

Existenzgründer und bestehende Unternehmen können einen Zuschuss
in Höhe von

  • 75 % in den neuen Bundesländern
  • 50 % in den alten Bundesländern

der Beratungskosten für eine Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrollen beantragen.

Für Existenzgründer/innen aus der Kreativwirtschaft mit Firmensitz in Berlin besteht eine
Förderung durch das Kreativ Coaching Center.

Existenzgründer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit ein eigenes Unternehmen
gründen, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung
in der Zeit nach der Existenzgründung finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit oder der ARGE in Form des Gründungszuschusses oder
Einstiegsgeldes nach dem SGB II beantragen.

Wir informieren Sie gerne in einem kostenlosen Vorgespräch.
Rufen Sie uns an: 0331 / 613783 oder senden Sie uns eine E-Mail.

 

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